Heute Nachmittag erreichte uns die neue Coronabetreuungsverordnung des Landes NRW. Darin heißt es: Alle Personen, die sich im Rahmen der schulischen Nutzung in einem Schul- gebäude oder auf einem Schulgrundstück aufhalten, sind verpflichtet, eine medizinische Maske ... zu tragen.
Die Schülerinnen und Schüler können ihre Maskenpflicht also nicht mehr durch das Tragen einer Alltagsmaske (Stoffmaske) erfüllen, sondern sie müssen ab Montag in der Schule und auf dem Schulgelände eine medizinische Maske [eine (grüne oder blaue) OP-Maske] tragen. Keine Verpflichtung besteht zum Tragen einer FFP2-Maske. Aber natürlich können FFP2-Masken auch anstelle von OP-Masken getragen werden. Eng begrenzte Ausnahmeregelungen zum Tragen einer Alltagsmaske anstelle einer medizinischen Maske gelten für Schülerinnen und Schüler bis zum 8. Jahrgang.
Liebe Schülerinnen und Schüler,
Sehr geehrte Eltern,
am Donnerstag, 11.02.21, erreichte uns die Corona-Schulmail, die den Unterricht ab Montag, 22.02.21, regelt. Die gesamte Mail kann man hier nachlesen.
Für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 - 9 und die EF ändert sich gegenüber der bisher im Februar praktizierten Regelung nichts. Sie werden weiterhin im Distanzunterricht beschult.
Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 10, Q1 und Q2 erhalten ab Montag, 22.02.21, Präsenzunterricht in der Schule. Die Umsetzung des Präsenzunterrichtes an der HHG für diese 3 Jahrgänge sieht wie folgt aus:
Allgemeine Anmerkungen: Selbstverständlich gelten für den Präsenzunterricht auch weiterhin die bereits vor dem Lockdown geltenden AHA+L-Regeln (Abstand halten, Handdesinfektion / Husten in die Armbeuge, Maske tragen und Lüften). Diese sind im Schulgebäude, auf dem Schulhof und während der Pausenzeiten unbedingt einzuhalten.
Jg Q2: Alle Schülerinnen und Schüler werden nach dem für dieses Schuljahr geltenden Stundenplan beschult. Die Leistungskurse werden in der ursprünglichen Zusammensetzung wie vor Corona-Zeiten in der Schule von ihrem Fachlehrer unterrichtet. In den Grundkursen wird Präsenzunterricht nur für Schülerinnen und Schüler, die das Fach als drittes oder viertes Abiturfach belegt haben, angeboten. Die übrigen Schülerinnen und Schüler der Grundkurse erhalten vom Fachlehrer eine größere, thematisch passende Aufgabe gestellt, mit der sie im Distanzunterricht ihre Unterrichtsverpflichtung abdecken. Die Bearbeitung dieser Aufgabe geht in die Leistungsbewertung ein. Die Runde der Vor-Abi-Klausuren beginnt am 25.02.21 mit dem 3. Abiturfach. Weitere Klausurtermine, Raum und Zeit der Klausuren sowie ggf. notwendige Einzeländerungen werden über die Beratungslehrer an die Schülerinnen und Schüler weitergeleitet.
Jg Q1: Alle Schülerinnen und Schüler werden nach dem für dieses Schuljahr geltenden Stundenplan beschult. Der Präsenzunterricht findet beim jeweiligen Fachlehrer für alle Kurse in der normaler Gruppengröße in der Schule statt. Im Einzelfall wird den Kursen – falls notwendig – ein größerer Unterrichtsraum zugewiesen.
Jg 10: Alle Schülerinnen und Schüler werden nach dem für dieses Schuljahr geltenden Stundenplan, aber zum Teil im Distanz- und zum Teil im Präsenzunterricht beschult. Die Fächer WP, Religionslehre und Latein bleiben weiterhin im Distanzunterricht, weil die in der Ministeriumsmail geforderte Klassenreinheit für diese Fächer nicht hergestellt werden kann. Für alle anderen Fächer gilt: Jede Klasse 10 wird in zwei Gruppen aufgeteilt. Beispiel: Die Klasse 10A wird also in die Gruppen 10A_1 und 10A_2 getrennt. Die Gruppe 10A_1 beginnt in der Woche vom 22.02.21 mit dem Präsenzunterricht in der Schule. Die Schülerinnen und Schüler der Gruppe 10A_2 erhalten in dieser Woche Distanzunterrichtsaufgaben und müssen diese zu Hause erledigen. In der nächsten Woche wechseln dann die Gruppen, d.h. die Gruppe 10A_1 erhält Distanzunterrichtsaufgaben und die Gruppe 10A_2 wird in der Schule beschult. Der wöchentliche Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht wird dann solange fortgeführt, bis neue Bestimmungen durch das Ministerium erlassen werden. Der Stundenplan für die wechselnden Wochen kann hier und hier eingesehen werden.
Wir haben uns bemüht, die Gruppen so aufzuteilen, dass möglichst viele Schülerinnen und Schüler in den differenzierten Kursen ihren bisherigen Fachlehrer auch als Präsenzlehrer behalten können. In den Fällen, in denen uns das nicht gelungen ist, stellt der bisherige Fachlehrer den betroffenen Schülerinnen und Schülern Distanzunterrichtsmaterial zur Verfügung und die Schülerinnen und Schüler können dann mit der Unterstützung eines Fachkollegen ihre Aufgaben zu den Präsenzunterrichtszeiten in der Schule bearbeiten. Dementsprechend bleibt der bisherige Fachlehrer in allen Fällen auch der Lehrer, der letztlich für die Notengebung verantwortlich ist. Die Gruppenaufteilung im Einzelnen wird für jede Klasse durch den Abteilungsleiter, Herrn Daschkeit, an die Schülerinnen und Schüler sowie die Kolleginnen und Kollegen per I-Serv mitgeteilt.
Schlussbemerkung: Allen am Schulleben beteiligten Personen sollte klar sein, dass ein Präsenzunterricht unter Corona-Bedingungen nicht vergleichbar ist mit dem Präsenzunterricht, wie wir ihn vor Corona-Zeiten praktiziert haben. Dazu sind die oben geschilderten Vorgaben und Einschränkungen immer noch zu gravierend. Dennoch sind wir alle froh, dass uns nun – aufgrund der sinkenden Inzidenzwerte – ein erster Schritt aus dem Lockdown hin erlaubt ist und wir uns wieder vor Ort treffen und sehen können. Wir sollten durch diszipliniertes Festhalten an den bekannten Regeln dazu beitragen, dass möglichst bald noch weitere Lockerungen hin zu einem normalen (Schul-)Leben möglich werden.
Bleibt gesund / bleiben Sie gesund
Derksen