Elternmitwirkung an der HHG
Im Schulgesetz des Landes NRW ist die Mitwirkung der Eltern in der Schulgemeinschaft geregelt.
1. Die Klassen wählen einen Vorsitzenden und Stellvertreter in die Schulpflegschaft.
2. Die Schulpflegschaft wählt dann von allen Klassenvertretern einen Vorsitzenden, und in unserem Fall zwei Vertreter.
3. Des Weiteren werden in der Schulpflegschaft sechs Elternvertreter in die Schulkonferenz gewählt, die dort mit sechs Lehrervertretern und sechs Schülervertretern das höchste Gremium der Schule bilden. Diese Konferenz wird vom Schulleiter einberufen.
4. Die Schulpflegschaft entsendet Elternvertreter zu Fachkonferenzen.
5. Die Schulpflegschaft stellt zusätzlich Elternvertreter für Ordnungsmaßnahmen in den einzelnen Jahrgangsstufen.
Die gewählten Vertreter/-innen im Einzelnen…
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